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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,58237
OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17.OVG (https://dejure.org/2018,58237)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.2018 - 8 C 11141/17.OVG (https://dejure.org/2018,58237)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 8 C 11141/17.OVG (https://dejure.org/2018,58237)
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Volltextveröffentlichung

  • esovgrp.de

    BauGB § 1,BauGB § ... 1 Abs 3,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 13a,BauGB § 13a Abs 1,BauGB § 13a Abs 1 S 2,BauGB § 13a Abs 1 S 2 Nr 2,BauGB § 13a Abs 1 S 4,BImSchG § 50,BImSchG § 50 S 1,BImSchVO(4) Anh 1,BImSchVO(4) Anh 1 Nr 7,BImSchVO(4) Anh 1 Nr 7.14,BImSchVO(4) Anh 1 Nr 7.14.2
    Abwägung, Abwägungsgebot, Angebot, Angebotsplanung, Anstoßfunktion, Auslegung, Auslegungsbekanntmachung, Baurecht, Bebauung, Bebauungsplan, Bekanntmachung, Belang, beschleunigtes Verfahren, Bestandsüberplanung, DIN-Norm, Einzelhandel, Einzelhandelsnutzung, Entwicklung, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Dies führt jedoch - entgegen der Ansicht des Antragstellers - nicht zu einem sich als Verletzung des Gebots der Konfliktbewältigung darstellenden Verstoß gegen den sog. Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG als Abwägungsdirektive (vgl. dazu z.B.: BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 -, NuR 2012, 561 und juris, Rn. 20 ff., 28 ff.).

    Er kann in der planerischen Abwägung durch andere Belange von hohem Gewicht überwunden werden, wenn sichergestellt ist, dass von der projektierten Nutzung im Plangebiet nur unerhebliche Immissionen ausgehen und wenn im Einzelfall städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht hinzutreten, die es rechtfertigen, eine planerische Vorsorge durch räumliche Trennung zurücktreten zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012, a.a.O., Rn. 28 f. und LS).

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Insbesondere Flächenfestsetzungen tragen in aller Regel schon dadurch eine Vollzugswahrscheinlichkeit in sich, dass die Zulässigkeit neuer Vorhaben (§ 29 Abs. 1 BauGB) an ihnen zu messen ist (§ 30 BauGB) und sich so zumindest langfristig ein Gebietswandel einstellen wird; dabei können und müssen unter Umständen auf längere Zeit andere als die festgesetzten Nutzungen hingenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Für die Bauleitplanung entfalten sie nur mittelbare Bedeutung dergestalt, dass der Planung die Erforderlichkeit i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP, LS 1 und 2).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgeblich für die Beurteilung der Erforderlichkeit die jeweilige planerische Konzeption der Gemeinde; der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinde, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht; dies eröffnet der Gemeinde ein weites planerisches Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19 und juris, Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Dies genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Ausschlusstatbestand des § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 CN 4/16 -, BauR 2017, 830 und juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Ein solcher Fall ist nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der Festsetzung in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht; eine Gemeinde darf mit der Bauleitplanung grundsätzlich auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der bestehenden Situation zielen; Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, BauR 1991, 165 und juris, Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Denn § 1 Abs. 3 BauGB soll verhindern, dass ein Norminhalt in Kraft tritt, der bereits im Zeitpunkt der Bekanntmachung funktionslos ist, weil die Festsetzungen auf Dauer nicht realisiert werden können (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 -, ZfBR 2010, 476 und juris, Rn. 10 und 12).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Danach sind nur solche Bebauungspläne nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind; davon ist unter anderem auszugehen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - 4 BN 9.12 -, ZfBR 2012, 477 und juris, Rn. 3, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Aus § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wonach die Auslegungsbekanntmachung auch Angaben dazu enthalten muss, welche Arten umweltbezogener Informationen "verfügbar" sind, kann eine Verpflichtung zum Hinweis auf außerhalb des konkreten Verfahrens bestehende technische Regelwerke wie DIN-Normen nicht abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2016 - 4 BN 23.16 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17
    Der somit wirksam in Kraft getretene Bebauungsplan wird nicht dadurch unwirksam, dass die Einsicht in die Plandokumente später für kürzere oder längere Zeit erschwert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 4 BN 55.09 -, ZfBR 2010, 581).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungsmangels

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11239/10

    Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" in Cochem-Cond unwirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

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